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   BSG, 11.08.2015 - B 14 AS 111/15 B   

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https://dejure.org/2015,32140
BSG, 11.08.2015 - B 14 AS 111/15 B (https://dejure.org/2015,32140)
BSG, Entscheidung vom 11.08.2015 - B 14 AS 111/15 B (https://dejure.org/2015,32140)
BSG, Entscheidung vom 11. August 2015 - B 14 AS 111/15 B (https://dejure.org/2015,32140)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2015 - L 12 AS 4232/14

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - einmaliger Bedarf -

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 14 AS 111/15 B
    L 12 AS 4232/14 (LSG Baden-Württemberg).

    Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. März 2015 - L 12 AS 4232/14 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt EH, A, beizuordnen, wird abgelehnt.

    Der Kläger selbst hat mit am 12.5.2015 beim Bundessozialgericht (BSG) eingegangenen Schreiben vom 9.5.2015 gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg - L 12 AS 4232/14 - Beschwerde eingelegt und die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) und Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt.

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 14 AS 111/15 B
    Wie im Zivil- und Strafprozess ist auch im sozialgerichtlichen Verfahren anerkannt, dass der Spruchkörper ausnahmsweise in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern über unzulässige Ablehnungsgesuche entscheiden kann (vgl zu den Maßstäben zuletzt BVerfG Beschluss vom 15.6.2015 - 1 BvR 1288/14 - juris RdNr 11 ff; vgl auch bereits BSG Beschluss vom 27.10.2009 - B 1 KR 68/09 B - juris RdNr 8 ff).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 68/09 B

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs im sozialgerichtlichen Verfahren; Bindung

    Auszug aus BSG, 11.08.2015 - B 14 AS 111/15 B
    Wie im Zivil- und Strafprozess ist auch im sozialgerichtlichen Verfahren anerkannt, dass der Spruchkörper ausnahmsweise in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern über unzulässige Ablehnungsgesuche entscheiden kann (vgl zu den Maßstäben zuletzt BVerfG Beschluss vom 15.6.2015 - 1 BvR 1288/14 - juris RdNr 11 ff; vgl auch bereits BSG Beschluss vom 27.10.2009 - B 1 KR 68/09 B - juris RdNr 8 ff).
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